Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Allgemein:

1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen - auch die zukünftigen - gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten als ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.


II. Angebot:

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


III. Preise:

1. Die Preise gelten in EURO ab unserem Betrieb oder Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Mehrwertsteuer.

2. Bei der Kalkulation unserer Preise gehen wir davon aus, dass wir innerhalb 4 Monaten nach Auftragserteilung liefern. Erfolgt die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt als 4 Monate nach Auftragserteilung, so behalten wir uns vor, nach der Auftragserteilung eintretende Lohnsteigerungen einschl. Steigerung der Lohnnebenkosten sowie Materialpreissteigerungen, erhöhte Frachten und erhöhte Kosten für Drittleistungen dem Auftraggeber weiter zu berechnen.


IV. Zahlungsbedingungen:

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto. Rechnungen für Kundendienstleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zahlungsfällig.

2. Als Zahlungseingang gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem von uns über den Betrag verfügt werden kann.

3. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Sämtliche Diskontspesen und etwaige weitere Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.

5. Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit werden sofort alle Forderungen - auch im Falle einer Stundung und bei Annahme von Wechseln oder Schecks - zur Barzahlung fällig. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten.

6. Laut Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, vom 30.03.2000 werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank - wenigstens 11 % berechnet.

7. Die Verzugsfolgen treten ohne besondere Mahnung bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles ein.


V. Eigentumsvorbehalt:

1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit der Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen auf den Kunden über.

3. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht uns gegenüber im Verzuge ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem weiteren Verkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Kunde ist bis auf unseren jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.

Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

Kosten und Schäden trägt der Kunde.

5. Sollten wir dem sogenannten Scheck-/Wechselverfahren zugestimmt haben, sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich  Nebenkosten vollständig bezahlt sind.

Der Eigentumsvorbehalt erlischt - vorbehaltlich anderer Forderungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen - erst bei vollständiger Bezahlung.


VI. Lieferung und Gefahrenübergang:

1. Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich.

2. Eine von uns stets schriftlich zu bestätigende Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Montageleistungen sind - auch wenn sie von uns schriftlich übernommen wurden - nicht innerhalb der Lieferfrist auszuführen. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von uns nicht zu vertretender Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um angemessene Zeit. Hierzu zählen insbesondere auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln und behördliche Anordnungen etc. Ebenso wird die Lieferfrist angemessen verlängert, wenn auf Wunsch des Kunden bereits bestätigte Aufträge mit unserer Zustimmung abgeändert werden.

4. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Kunde nur nach angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung vom Vertrag zurücktreten.

5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, sofern uns kein grobes Verschulden zur Last fällt.

Das Rücktrittsrecht des Kunden entfällt jedoch, sofern die bestellte Ware speziell für ihn gefertigt wird und die Fertigung bereits begonnen hat.

6. Teillieferungen sind zulässig. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.

7. Die Gefahr geht auf jeden Fall auf den Kunden über, sobald die Sendung den Betrieb oder das Lager verlässt.

Wird auf Wunsch des Kunden der Versand oder die Zustellung verzögert oder ist eine besondere Weisung des Kunden abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über.


VII. Gewährleistung und Schadensersatz:

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte bzw. als versandbereit gemeldete Leistung unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang oder bei verborgenen Mängeln nach Entdeckung des Mangels schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Die Frist wird nicht durch eine Mängelrüge gegenüber unseren Vertretern gewährt.

2. Für rechtzeitig gerügte Mängel leisten wir innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer vom Kunden angemessen zu setzenden Nachfrist fehl, so kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

3. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung nicht bestimmungsgemäßer oder nicht mit uns abgestimmter Verwendung, falscher Lagerung oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Kunden.

4. Bei während der Gewährleistungsfrist vorgenommenen Änderungen oder nicht durch uns oder eine von uns autorisierte Person durchgeführten Instandsetzungsarbeiten erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

5. Eigenschaften der Ware sind nicht zugesichert, außer wir erklären dies ausdrücklich schriftlich.

Prospekte und andere Werbeunterlagen enthalten keine Zusicherungen. Für zugesicherte Eigenschaften halten wir nach §§ 463, 635 BGB auf Ersatz des Schadens.

6. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung und aus Produkthaftpflicht - einschließlich auf Ersatz von etwaigen Folgeschäden - sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


VIII. Vertragsverletzung durch den Kunden:

1. Vertragsverletzungen jeder Art durch den Kunden, insbesondere auch Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, verpflichten den Kunden zum Ersatz aller daraus entstehenden Schäden.

Hat der Kunde den Vertrag verletzt, so wird vermutet, dass etwa entstehende Schäden darauf zurückzuführen sind.

2. In diesen Fällen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder nach unserer Wahl einem Teil des Vertrages berechtigt. Durch die Ausübung des Rücktrittsrechts werden unsere Schadensersatzansprüche nicht berührt.


IX. Wartung von Feuerlöschgeräten:

1. Für die Wartung der von uns gelieferten Feuerlöscher unterhalten wir einen Prüfdienst mit geschulten Sachkundigen.

2. Eine Prüfpflicht trifft uns nur, wenn ein schriftlicher Prüfvertrag abgeschlossen ist. Geprüft werden nur Geräte, die der Auftraggeber dem Sachkundigen vorweist.

3. Die Prüfung der Geräte erfolgt im jeweilig erforderlichen Umfang, derzeit gemäß DIN 14406,Teil 4. Durch Anbringen eines Instandhaltungsnachweises, gemäß DIN 14406, bestätigt der Sachkundige die festgestellte oder herbeigeführte Funktionsbereitschaft des Löschers im Zeitpunkt der Prüfung.

4. Die Prüfgebühren werden besonders vereinbart, Verbrauchsmaterialien und Drittleistungen werden zu den jeweiligen Listenpreisen berechnet.

5. Für Gewährleistung und Schadenersatz gilt vorstehende Ziffer VII. entsprechend.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges:

1. Erfüllungsort ist Schmallenberg.

2. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ebenfalls Schmallenberg.

3. Der Kunde kann ohne vorherige Zustimmung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.

4. Dem Kunden ist bekannt, dass seine Daten durch uns gespeichert werden (§§3, 22 ff. BDSG).

Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.